Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Abschnitt in deinem Leben. Hier können ständig brennende Fragen auftauchen, die wir als Experten für Ausbildung zuverlässig beantworten. In dieser Rubrik findest du Tipps zu allen Themenfeldern rund um die Ausbildung. Falls etwas fehlt oder du eine sehr persönliche Frage hast, dann nutze unsere Online-Beratung Dr. Azubi.
Leider sind Abmahnungen gar nicht so selten. Sie sind sozusagen die "gelbe Karte" in der Ausbildung, die der Arbeitgeber zückt, wenn er mit deinem Verhalten ganz und gar nicht einverstanden ist. Nicht selten benutzen Arbeitgeber sie, um eine Kündigung vorzubereiten. Auch wenn nirgends steht, wie und wann abgemahnt werden soll, kommt der Abmahnung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Eine Abmahnung in deiner Personalakte kann beispielsweise deine Übernahme nach der Ausbildung gefährden. Du findest deine Abmahnung ungerecht? Dann wende dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder deinen Betriebs- beziehungsweise Personalrat. Gib eine schriftliche Gegendarstellung ab, die in deine Personalakte aufgenommen werden muss. Du hast auch das Recht, eine ungerechtfertigte Abmahnung aus deiner Personalakte entfernen zu lassen - und dieses Recht kannst du zur Not gerichtlich durchsetzen.
Deine Arbeits- beziehungsweise Ausbildungszeit ist die Zeit, die du täglich am Arbeits- oder Ausbildungsplatz verbringst. Während deiner Ausbildung zählt dazu auch die Berufsschulzeit. Dein Ausbildungsvertrag enthält genaue Angaben zu deiner Arbeitszeit. Doch dein Chef kann nicht einfach selbst bestimmen, wie lange du arbeiten musst: Diese Frage wird durch Tarifverträge geregelt. Besteht für deinen Betrieb kein Tarifvertrag oder hast du keinen Anspruch auf tarifliche Leistungen, weil du nicht in der Gewerkschaft bist, so gelten die ungünstigeren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes: An Werktagen darf deine Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann allerdings auf bis zu zehn Stunden verlängert werden - vorausgesetzt, dass sich in sechs Monaten ein Schnitt von nicht mehr als 48 Stunden in der Woche ergibt. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- und Feiertage sind. Bist du unter 18 Jahren? Dann gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz, und deine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden beziehungsweise von 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden.
In manchen Berufen braucht man spezielle Schutzkleidung: Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Ähnliches. Die muss dein Arbeitgeber voll bezahlen - und auch ihre Reinigung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Andere Arbeitskleidung musst du selbst bezahlen, es sei denn, dass es in deiner Firma eine Vereinbarung gibt, die das anders regelt. Informiere dich bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Unter Umständen kannst du deine Arbeitskleidung auch von der Steuer absetzen.
Wenn du jünger als 18 bist, musst du dich vor dem Beginn deiner Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Die Bescheinigung darüber musst du deiner Firma vorlegen. Wenn das erste Ausbildungsjahr um ist, gehst du noch mal zum Check. Dabei wird untersucht, ob deine Ausbildung oder irgendwelche Arbeiten, die du dort verrichtest, deiner Gesundheit schaden. Deine zweite Untersuchung muss frühestens nach neun und spätestens nach zwölf Monaten stattfinden.
Du musst in deiner Ausbildung immer dieselben Tätigkeiten verrichten, obwohl du dabei gar nichts lernst? Oder dauernd Botengänge für andere erledigen? Dann läuft etwas schief, schließlich sollst du ja fachliche Erfahrungen sammeln und gezielt unterschiedliche Fähigkeiten erlernen. Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, sind nach dem Berufsbildungsgesetz sogar verboten. Grund genug also, dich an die JAV oder den Betriebs- beziehungsweise Personalrat zu wenden. Oder an deine Gewerkschaft. Tätigkeiten, die körperlich zu anstrengend für dich sind, dürfen dir ebenfalls nicht übertragen werden.
Das sind Materialien, Werkzeuge oder auch Arbeitskleidung, die du brauchst, um vernünftig ausgebildet zu werden und die Prüfung zu bestehen. Die Kosten dafür muss laut Berufsbildungsgesetz dein Betrieb tragen. Leider gehören Materialien, die du nur für die Berufsschule benötigst, nicht dazu.
siehe Berichtsheft
Für jeden Beruf, in dem nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet wird, gibt es eine Ausbildungsordnung. In ihr ist festgelegt, wie lange deine Ausbildung dauert und was du dabei lernen sollst. Sie ist auch Grundlage für den Ausbildungsplan deines Betriebs. Die Ausbildungsordnung für deine Ausbildung findest du bei Interesse unter www.bibb.de.
Zu Beginn deiner Ausbildung muss dein Ausbilder dir einen Ausbildungsplan aushändigen. In ihm steht, von wann bis wann du an welchen Stellen im Betrieb oder in der Dienststelle arbeiten und was du dabei lernen sollst. Mit dem Ausbildungsplan kannst du überprüfen, ob du auch wirklich alles lernst, was zu deiner Ausbildung gehört. Wenn deine Ausbildung nicht mit dem Plan übereinstimmt, wende dich an die JAV oder den Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder deine Gewerkschaft.
Das ist dein Gehalt während der Ausbildung. Sie wird in der Regel in Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Arbeitgebern immer wieder neu erkämpft. Wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Sie muss sich in jedem Ausbildungsjahr erhöhen. Welche Vergütung dir in deinem Ausbildungsberuf zusteht, kannst du bei deiner Gewerkschaft erfahren.
Bevor es losgeht mit deiner Ausbildung, schließt du einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor. Der Vertrag regelt Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung. Er legt außerdem die Dauer der Probezeit und der täglichen Arbeitszeit fest, die Ausbildungsorte, die Höhe der Ausbildungsvergütung und deinen Urlaubsanspruch. Wenn du ver.di-Mitglied bist, gelten für dich die besseren, tariflichen Regelungen. Welcher Tarifvertrag für dich gültig ist, erfährst du bei deiner Gewerkschaft. Als Anhang zu deinem Vertrag muss der gültige Ausbildungsplan beigefügt sein. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Vereinbarungen, die gesetzlichen Vorschriften widersprechen, sind ungültig - auch wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast.
Nach dem Berufsbildungsgesetz hast du die Möglichkeit, einen Teil deiner Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Sofern es dem Ausbildungsziel dient, wird der Auslandsaufenthalt als Teil der Berufsausbildung angesehen. Die Gesamtdauer soll ein Viertel der Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Bei einer 3jährigen Berufsausbildung ist danach ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt möglich. Ob man so etwas bei dir im Unternehmen oder der Dienststelle organisieren könnte, weiß die JAV.
Als befristetes Vertragsverhältnis endet deine Ausbildung mit Ablauf der Ausbildungszeit. Meist liegt der Termin der Abschlussprüfung aber vor dem vereinbarten Ende. Bestehst du die Prüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.
Über die Inhalte deiner Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule musst du einen genauen wöchentlichen Ausbildungsnachweis führen. Das darfst du während der Ausbildungszeit machen. Alle Ausbildungsnachweise musst du bei der Abschlussprüfung vorlegen. Anderenfalls erfolgt keine Zulassung zur Prüfung. Dein Ausbildungsnachweis ist bei Streitfällen, zum Beispiel wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, der einzige Nachweis über deine tatsächlich absolvierten Ausbildungsabschnitte. Deshalb ist es wichtig, dass du alles genau dokumentierst. Dazu gehört auch, wie viele Unterrichtsstunden in der Ausbildung ausgefallen sind, welche Inhalte vermittelt worden sind und was genau du in der praktischen Ausbildung gemacht hast.
Wer an einer Berufsakademie (BA) studiert, wechselt immer nach rund drei Monaten Studium in den Betrieb und umgekehrt. Auf diese Weise soll wissenschaftliches Denken mit den Erfahrungen der Arbeitswelt verbunden werden. In der Firma haben BA-Studierende die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Beschäftigten. Die JAV und der Betriebs- oder Personalrat sind zuständig. Auch BA-Studierende können sich an den JAV-Wahlen beteiligen und für die Jugend- und Auszubildendenvertretung kandidieren.
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden, aber der ist weit weg von zu Hause? Unter bestimmten Bedingungen hast du dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird, ist von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und des Einkommens deiner Eltern abhängig. Informationen und Anträge zur Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du bei allen Arbeitsagenturen. Mehr Infos unter www.arbeitsagentur.de
Das Berufsbildungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Vom Ausbildungsvertrag bis zur Abschlussprüfung - im BBiG sind alle Rechte und Pflichten des Ausbildenden und der Auszubildenden geregelt.
Als Azubi hast du ein Recht darauf, auch in der Berufsschule ausgebildet zu werden. Dein Ausbilder muss dich für den Besuch der Berufsschule von der Ausbildung im Betrieb freistellen. Zur Berufsschule zu gehen gehört also zu deiner Ausbildung. Die Zeit, die du dort verbringst, wird deshalb auf deine Ausbildungszeit angerechnet. Und zwar auch die Pausen und die Wegstrecke zwischen deinem Betrieb und der Berufsschule. Es kann sein, dass du vor oder nach der Berufsschule noch in den Betrieb musst. Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Wenn der Unterricht früher als neun Uhr morgens beginnt, musst du vor der Berufsschule nicht zur Arbeit. Nach einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden brauchst du nicht mehr zu arbeiten. Das gilt aber nur einmal pro Woche - musst du also noch an einem zweiten Tag zur Berufsschule, darf der Arbeitgeber fordern, dass du danach in den Betrieb kommst. Bei Blockunterricht und mindestens 25 Stunden pro Woche musst du ebenfalls nicht in den Betrieb.
Hast du Zoff mit dem Chef? Enthält man dir deine Rechte vor? Oder hast du eine Idee, was man in deinem Betrieb besser machen könnte? Dann ist der Betriebsrat die richtige Adresse. Bei Fragen und Problemen rund um die Arbeit ist er der Ansprechpartner für dich und alle anderen Beschäftigten. Er ist aber auch eure Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat handelt Betriebsvereinbarungen aus und achtet darauf, dass sie auch eingehalten werden - genauso wie die Arbeitnehmerrechte, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt sind. Gewählt wird der Betriebsrat von allen volljährigen Beschäftigten, auch von den Azubis. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als fünf Beschäftigte hat.
Ob du nach der Berufsschule wieder in den Betrieb musst, wie viel Weihnachtsgeld deine Kolleginnen und Kollegen bekommen, welche Maßnahmen Betriebe ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen - viele solcher Fragen sind im Tarifvertrag und in Gesetzen geregelt. Zusätzlich kann es aber noch Vereinbarungen geben, die der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung ausgehandelt hat, und die die Arbeitsbedingungen im Betrieb verbessern sollen: die so genannten Betriebsvereinbarungen. In ihnen kann es zum Beispiel um Arbeits- und Gleitzeit, Weiterbildung, Umweltschutz, Chancengleichheit oder den Abbau von Diskriminierung gehen. Welche Betriebsvereinbarungen für dich gelten, erfährst du bei der JAV oder beim Betriebsrat.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer - und die sollen auch erfahren, was der Betriebsrat macht. Und mit ihm diskutieren können. Deshalb ist gesetzlich vorgesehen, dass der Betriebsrat einmal im Quartal eine Betriebsversammlung durchführt. Betriebsversammlungen gehören zur Arbeitszeit und werden auch innerhalb der Arbeitszeit durchgeführt. An diesen Versammlungen können alle Beschäftigten des Betriebes teilnehmen - auch die Auszubildenden. In der Betriebsversammlung berichtet der Betriebsrat über seine Tätigkeit. Es können dort alle Fragen, die die Arbeitnehmer/ innen des Betriebes betreffen, besprochen werden.
Viele Betriebe bewerten am Ende eines Lernabschnitts die Leistungen ihrer Azubis in einem Beurteilungsbogen. Oft findet sich in diesen Bögen auch das persönliche Urteil der Ausbilder, die sich beispielsweise über den Kleidungsstil, das "Denkvermögen" oder den "Fleiß" der Auszubildenden auslassen. Das ist nicht in Ordnung. Solltest du eine unfaire Beurteilung bekommen haben, kannst du bei deiner Ausbilderin beziehungsweise deinem Ausbilder und bei der Personalabteilung Widerspruch dagegen einlegen. Wende dich aber vorher an deine JAV, deinen Betriebs- oder Personalrat.
Bildungsurlaub, das sind bis zu zwei Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit, in denen ein Beschäftigter sich beruflich oder politisch weiterbildet. Zum Beispiel mit Sprachunterricht oder PC-Kursen. In einigen Bundesländern hast auch du als Azubi Anspruch darauf. Wie viel Bildungsurlaub dir zusteht und wie du deinen Anspruch wahrnehmen kannst, erfährst du bei deiner Gewerkschaft. Sie bietet auch zahlreiche Seminare für Auszubildende an, für die der Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann.
Deine Ausbildungsdauer richtet sich nach dem angestrebten Beruf und muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Wenn du vor der Ausbildung eine Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hast, kannst du unter gewissen Umständen deine Ausbildungszeit verkürzen. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist es ebenfalls möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Ziehst du deine Prüfung vor, endet dein Ausbildungsverhältnis mit bestandener Abschlussprüfung. Rasselst du bei der Abschlussprüfung durch, kannst du die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängern.
Das ist der Dachverband, in dem sich acht selbstständige Gewerkschaften zusammengeschlossen haben. Nach dem Prinzip "Gemeinsam sind wir stärker" sind im DGB fast sieben Millionen Kolleginnen und Kollegen organisiert, davon rund 500.000 Jugendliche. Für Azubis, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten und sich gegen Ausbeutung, Arbeitshetze, Lohnbetrug oder Entlassungen zu wehren. In Tarifverhandlungen, bei denen es um Arbeitszeiten, Urlaubstage und Lohnhöhe geht, kämpfen die gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten. Wenn Arbeitnehmern Lohn und Gehalt gekürzt werden, weil sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen streiken, zahlt ihre Gewerkschaft Streikgeld. Außerdem bietet die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht. Alle Arbeitnehmer/innen können Mitglied der Gewerkschaft werden. Egal welcher Religion oder Nationalität sie angehören oder zu welcher politischen Richtung sie sich bekennen. Mit einer klaren Ausnahme: Rechtsextremisten sind in Gewerkschaften unerwünscht.
Was in der freien Wirtschaft die Betriebsvereinbarungen sind, das sind im öffentlichen Dienst die Dienstvereinbarungen. Ihre Regelungen sollen die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern. Dabei kann es um die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit, Weiterbildung, Ausbildungsfragen oder die Übernahme der Auszubildenden gehen. Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Amts- oder Dienststellenleitung ausgehandelt und dürfen weder tarifliche Regelungen noch Gesetze unterlaufen. Sie gelten nur für die Dienststelle oder Verwaltung, für die sie abgeschlossen wurden. Wenn du wissen willst, ob und welche Dienstvereinbarungen für dich zutreffen, frage deine JAV oder deinen Personalrat.
Den einen Teil deiner Ausbildung verbringst du im Betrieb, den anderen in der Berufsschule. Beide arbeiten zusammen. Das bezeichnet man als "Duales Ausbildungssystem".
Die Fahrzeiten, die du täglich zum Ausbildungsbetrieb und nach Hause brauchst, sind leider deine Privatsache. Der Arbeitgeber muss sie also nicht auf deine Ausbildungszeit anrechnen oder vergüten. Es sei denn, Tarifverträge oder betriebliche Regelungen beinhalten andere Vereinbarungen für Auszubildende. Etwas anderes gilt aber, wenn du auf dem Weg von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb oder in die umgekehrte Richtung unterwegs bist. Diese Fahrzeiten müssen dir zeitlich angerechnet werden.
Manchmal ist etwas dringlicher als die Ausbildung - zum Beispiel ein Todesfall in der Familie oder eine Vorladung bei Behörden. Zu bestimmten Anlässen muss dir deshalb eine bezahlte Freistellung von der Arbeit gewährt werden. Neben den genannten Beispielen gehören dazu u.U. auch Eheschließung, Entbindung der Ehefrau, Wohnungswechsel und Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter. Wenn du Genaueres wissen willst, wende dich an deinen Betriebs- / Personalrat. In jedem Fall musst du für den Besuch der Berufsschule und für deine Prüfungen von der Ausbildung freigestellt werden. Bist du Mitglied der JAV oder des Betriebs- bzw. Personalrats, kannst du dich für Fortbildungsmaßnahmen und Sitzungen freistellen lassen.
Du bist Jugendlicher, also unter 18? Dann darf deine Chefin oder dein Chef dich keine gefährlichen Arbeiten machen lassen - jedenfalls nicht unbeaufsichtigt. Gefährlich heißt: alles, bei dem ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Und alles, was die Gesundheit gefährden könnte. Das ist zum Beispiel große Hitze, Kälte und Nässe. Oder Strahlen, Lärm und Chemikalien. Eine Ausnahme gibt es allerdings: wenn der Umgang mit Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien zu deiner Ausbildung gehört. Dann musst du diese Arbeiten verrichten - aber nur unter Aufsicht von jemandem, der nachweislich Erfahrung im Umgang mit diesen Gefahrenquellen hat.
... ist meistens ziemlich knapp, oder? Einige Tipps findest du unter Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), GEZ und Wohnung.
Körperliche Züchtigung ist verboten und als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen "Klaps" handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert? Sofort den Betriebs-/ Personalrat oder die JAV informieren.
Die Situation von Auszubildenden und jungen Erwachsenen ist anders als die der übrigen Beschäftigten. Sie haben eigene Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Ideen. Deshalb haben sie auch in den Gewerkschaften eine eigene Plattform: die Jugendgremien. Die sollen in die Meinungen und Forderungen der Jugendlichen und Azubis vertreten. Gewählt werden sie auf Jugendkonferenzen und Mitgliedersammlungen.
Als Auszubildender hast du die Möglichkeit ermäßigte Rundfunkgebühren zu zahlen oder dich komplett davon befreien zu lassen. Das ist davon abhängig, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern wohnst und wie viel Ausbildungsvergütung du erhältst. Weitere Informationen direkt auf der Seite der GEZ!
Die IHK, auch genannt "zuständige Stelle", ist für die Beratung und Überwachung in der Berufsbildung verantwortlich. Sie prüft, ob Ausbildungsbetriebe und Ausbilder geeignet sind, registriert die Ausbildungsverträge und organisiert Zwischen- und Abschlussprüfungen.
In regelmäßigen Abständen sollte deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zur Jugendversammlung einladen. Eine gute Gelegenheit, den Mund aufzumachen und offen anzusprechen, was dir nicht gefällt und was in der Ausbildung verbessert werden sollte. Gemeinsam mit den anderen Azubis und der JAV kannst du überlegen, welche Themen ihr angehen wollt und wie ihr weiter vorgeht. Jugend- und Auszubildendenversammlungen gehören zur Ausbildungszeit und werden auch innerhalb der Ausbildungszeit durchgeführt. An diesen Versammlungen können alle Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebes bzw. der Dienststelle teilnehmen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Azubis und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle - euer eigener Betriebsrat bzw. Personalrat sozusagen. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Die JAV ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn irgendwas falsch läuft mit deiner Ausbildung, wenn du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich um die Qualität deiner Ausbildung und um deine Übernahme nach dem Ausbildungsende. Gewählt wird die JAV für zwei Jahre. JAVler werden können alle aus deinem Betrieb, die jünger sind als 25. Auch du! Wählen dürfen Jugendliche unter 18 und Azubis unter 25. Bedingung für eine JAV-Wahl sind fünf Wahlberechtigte.
Wenn du noch keine 18 bist, gilt für dich das "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend". Und das regelt, dass du im Betrieb nicht einfach wie ein Erwachsener eingesetzt werden kannst. Als Jugendlicher hast du besondere Rechte, was Berufsschule, Ruhepausen, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr angeht. Schau dir diese Regelungen unbedingt mal an - es lohnt sich, denn nicht selten machen Betriebe beide Augen zu, wenn es um deine Rechte als Jugendlicher geht. Das Gesetz muss in jedem Betrieb vorhanden sein.
Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist für alle Auszubildenden vorgeschrieben. Jedoch kannst du frei entscheiden, in welche du möchtest. Hier lohnt der Vergleich. Bei den Beitragssätzen und auch bei den Leistungen gibt es durchaus Unterschiede. Natürlich können die Beitragssätze auch steigen oder Leistungen eingeschränkt werden. Ein Risiko gehst du bei der Wahl der Krankenkasse aber nicht ein. Die Entscheidung für eine Kasse ist keine Entscheidung fürs Leben. Du kannst nach 18 Monaten die gewählte Krankenkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder wechseln.
Wenn du krank bist und zu Hause bleibst, musst du das deinem Betrieb noch am selben Tag mitteilen. Wenn du länger als drei Tage erkrankst, benötigst du ein Attest deiner Ärztin oder deines Arztes. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine schnellere Vorlage verlangen.
Dein Arbeitgeber will dir kündigen? Wenn deine Probezeit schon um ist, muss er schon wirklich gewichtige Gründe anführen, damit die Kündigung wirksam ist - zum Beispiel, dass du etwas gestohlen oder dass du mehrmals unentschuldigt gefehlt hast. Wenn's nach Kündigung riecht oder du tatsächlich eine Kündigung erhalten hast, wende dich sofort an den Betriebs- beziehungsweise Personalrat und die JAV. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, dann hast du Rechtsschutz - sofern du Mitglied einer Gewerkschaft bist. So kannst du ohne Risiko dein Recht, zum Beispiel die Rücknahme der Kündigung, vor Gericht einklagen. Wenn umgekehrt du selbst deinen Ausbildungsvertrag kündigen willst, kannst du das mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen tun. Sprich jedoch auch hier noch mal mit deiner JAV und deinem Betriebs- oder Personalrat.
Dass der Chef alles allein entscheiden kann - das war einmal. Schon seit Jahrzehnten gibt es nämlich die betriebliche Mitbestimmung. Wer Arbeit leistet, muss auch mitreden dürfen, zum Beispiel bei der Art der Lohngestaltung, bei Kündigungen, der Ausstattung der Arbeitsplätze oder der Aufstellung von Urlaubsplänen. Für diese Rechte haben die Gewerkschaften gesetzliche Regelungen erkämpft. Damit die Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können, gibt es die Betriebsräte (beziehungsweise in öffentlichen Einrichtungen Personalräte), und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Doch leider hat die Mitbestimmung Grenzen. Noch immer kommt nur ein Bruchteil der Entscheidungen in der Wirtschaft auf demokratischem Weg zustande. Noch immer können die Arbeitgeber in vielen Fragen willkürlich bestimmen - und das sogar bei Entscheidungen von weitreichender Tragweite, bei Investitionen, Entlassungen und so weiter. Die Beschäftigten tragen dann die Folgen dieser Entscheidungen, ohne ihre Interessen einbringen zu können. Deshalb fordern die Gewerkschaften weitergehende Mitbestimmungsmöglichkeiten - zum Beispiel bei der Einführung und Anwendung neuer Techniken und bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Mobbing, das ist systematische Schikane und Psychoterror am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Und das gibt es leider ziemlich oft. Schätzungen sagen, dass in Deutschland rund eine Million Menschen an ihrer Arbeitsstelle gemobbt werden. Kriegst du vielleicht auch ständig blöde Sprüche von deinem Ausbilder oder anderen Auszubildenden zu hören? Erzählt jemand hinter deinem Rücken dauernd Lügengeschichten über dich? Musst du immer die miesen Jobs erledigen? Machen Kollegen dir unerwünschte sexuelle Angebote? Dann geh sofort zu deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder zum Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder deiner Gewerkschaft. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Mobber umso leichter gestoppt werden können, je früher man etwas gegen sie unternimmt. Außerdem macht Mobbing krank. Viele Menschen, die gemobbt werden, bekommen Magen- und Darmbeschwerden, Herzschmerzen, Bluthochdruck oder gar chronische Krankheiten.
Wenn du noch nicht volljährig bist, darf dein Chef dich nicht für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr einsetzen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei Schichtarbeit darfst du als Jugendlicher bis 23 Uhr arbeiten. Das aber nur, wenn du am nächsten Tag nicht schon vor 9 Uhr zur Berufsschule musst.
Pausen müssen sein. Deshalb hast du auch ein gesetzliches Recht darauf. Du bist über 18? Wenn du sechs bis neun Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pause kann aufgeteilt werden. Dabei muss eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen und spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden. Du bist unter 18? Dann hast du Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause pro Ausbildungstag. Das alles steht wie gesagt im Gesetz. In den Tarifverträgen und Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen stehen häufig noch bessere Regelungen. Was für dich gilt, erfährst du bei deinem Betriebs- oder Personalrat, bei der JAV oder deiner Gewerkschaft.
In deiner Personalakte werden deine Bewerbung, dein Vertrag, Tätigkeitsbeschreibungen und Ähnliches abgeheftet. Du darfst sie jederzeit einsehen. Wenn du eine Abmahnung bekommen hast, solltest du nachsehen, ob sie auch tatsächlich in deiner Personalakte gelandet ist. Falls du einen Widerspruch eingereicht hast, muss auch der dort sein. Am besten ziehst du eine Person deines Vertrauens hinzu, etwa ein Mitglied der JAV oder des Betriebs- beziehungsweise Personalrats.
Miese Arbeitsbedingungen, unfaire Behandlung von Kolleginnen und Kollegen, Probleme mit den Vorgesetzten: Um so was abzustellen, gibt es im öffentlichen Dienst - analog zum Betriebsrat in der Privatwirtschaft - den Personalrat - unter anderem dafür, denn er hat noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben. Zusammengefasst könnte man sagen: Der Personalrat setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein und versucht ihre Interessen durchzusetzen. Zum Beispiel achtet er darauf, dass deine Schutzrechte als Berufsanfänger auch respektiert werden. Bei bestimmten Entscheidungen muss die Amtsoder Dienststellenleitung das Einverständnis des Personalrats einholen.
Im öffentlichen Dienst trommelt der Personalrat mindestens einmal jährlich die Beschäftigten zusammen. Dann berichtet er davon, was er in der letzten Zeit gemacht hat, und ihr Beschäftigte - auch du als Azubi - besprecht, was es an Problemen und offenen Fragen gibt. Die Personalversammlung zählt zur Arbeitszeit.
Du musst für deine Firma erst mal für vier Monate "zur Probe" arbeiten, bevor sie entscheidet, ob sie dich ausbildet? Da bist du beileibe kein Einzelfall - leider. Probearbeit ist höchst umstritten: Hohe Leistung, wenig Lohn und beliebiges Heuern und Feuern - auch das kann mit dem Begriff "Probearbeit" geschönt werden. Wenn ein Betrieb verlangt: erst Probearbeit, dann der Ausbildungsvertrag, lass dich von deiner Gewerkschaft beraten und dir genaue Informationen über diesen Betrieb geben.
Probezeit ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. Während dieses Zeitraums kann deine Firma jederzeit und ohne Angabe von Gründen deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Du aber auch, wenn dir die Ausbildung nicht gefällt. Wenn du ausgelernt hast und in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten möglich.
Während deiner Ausbildung musst du durch die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Mit der Zwischenprüfung soll dein Ausbildungsstand kontrolliert werden. Diese Note zählt in manchen Ausbildungsberufen auch für deine Abschlussnote. Zur Abschlussprüfung wirst du zugelassen, wenn du die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer hinter dich gebracht, die Zwischenprüfung absolviert und deine Berichtshefte vorschriftsgemäß geführt hast. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich rechtzeitig zur Prüfung anmeldet. Du kannst auch vorzeitig deine Abschlussprüfung machen. Dazu musst du in der Berufsschule besonders gute Leistungen haben, und dein Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass du das Ausbildungsziel erreichen wirst. Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst, musst du sie wiederholen. Deine Ausbildung verlängert sich bis zum zweiten Versuch. Wie's weitergeht nach der Abschlussprüfung? Informationen dazu findest du unter dem Stichwort Übernahme.
Nazischmierereien auf dem Klo, antisemitische Hetze und rassistische Sprüche sind Straftaten. Auch am Arbeitsplatz. Doch leider wird um des "lieben Friedens" Willen oft darüber hinweggesehen. Das ist ein großes Problem: Denn so kann sich die diskriminierende Ideologie ungestört ausbreiten - und die Täter werden ermutigt. Klar, mitunter ist es nicht leicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Deshalb mach dir bewusst: Du bist nicht allein - die JAV, der Betriebs- beziehungsweise Personalrat und sicher auch viele Kolleginnen und Kollegen stehen hinter dir. Wenn du rassistische Anmache, Nazisprüche oder Ähnliches mitbekommst, wende dich an deine Interessenvertretung oder gleich an deine Gewerkschaft. Denn Leute, die Kolleginnen und Kollegen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion beleidigen, Volksverhetzung betreiben oder rechtsextreme Propaganda verbreiten, verdienen keine Schonung. Sie haben keinen Anspruch auf Solidarität.
Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn du dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung oder unberechtigte Abmahnung wehren willst. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, erhältst du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten. Deine Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein ausgebildeter Jurist mit Expertenkompetenz für deinen Fall. So kannst du dein Recht einfordern, auch als Azubi ohne dickes Konto.
In einigen Betrieben und manchen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird im Schichtdienst gearbeitet. Als Azubi darfst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in einem Schichtbetrieb bis 23 Uhr beschäftigt werden - um unnötige, verkehrsbedingte Wartezeiten zu vermeiden, umständehalber auch bis 23.30 Uhr. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen jedoch in jedem Fall zwölf freie Stunden liegen. Die Schichtzeit (Arbeitszeit und Pausen) darf grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten. Das sind die gesetzlichen Mindeststandards. Es kann gut sein, dass die Regelungen des Tarifvertrags, der für deine Branche oder deinen Betrieb gilt, besser sind. Wenn du länger arbeiten musst als oben beschrieben, wende dich auf jedem Fall an deine JAV, den Betriebs- oder Personalrat oder deine Gewerkschaft.
Wenn deine Firma dir während deiner Ausbildungszeit kündigt und du Widerspruch einlegst, geht die Angelegenheit erst mal vor die Schlichtungsstelle. Die prüft, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Ist sie es nicht - und das kommt gar nicht selten vor -, hat deine Firma den Kürzeren gezogen. Und selbst wenn die Kündigung wirksam sein sollte, kannst du dagegen Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Mit dem Schlichtungsverfahren soll vermieden werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Azubi und Unternehmen durch ein Arbeitsgerichtsverfahren weiter gestört wird, noch bevor überhaupt feststeht, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.
Du bist schwanger? Dann musst du jetzt natürlich besondere Rücksicht auf dein Baby nehmen - und das muss auch dein Arbeitgeber. Er darf dir keine schweren körperlichen Arbeiten mehr zuweisen oder dich andere gesundheitsgefährdende Tätigkeiten machen lassen. Ist deine Schwangerschaft gefährdet, wird deine Ärztin oder dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hast du weiterhin Anspruch auf deine Ausbildungsvergütung. Während der Schwangerschaft darfst du nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin darfst du nicht arbeiten, bekommst aber unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Während deiner Schwangerschaft darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden. Unwirksam ist eine Kündigung auch dann, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst. Wenn du in der Ausbildung schwanger wirst, wird dein Ausbildungsverhältnis nicht automatisch verlängert. Du kannst aber nach dem Berufsbildungsgesetz die Verlängerung beantragen. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn du sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen würdest. Und wie sind deine Rechte, wenn das Kind da ist? Lies dazu auch das Stichwort Stillzeit.
Von der billigen Anmache über anzügliche Witze bis hin zu körperlichen Übergriffen: Immer wieder werden Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Und immer wieder sind junge Frauen in der Ausbildung besonders betroffen. Oft schweigen sie aus Scham oder aus Angst, ihren Arbeitsbeziehungsweise Ausbildungsplatz zu verlieren. Du hast mitbekommen, wie eine Frau sexuell belästigt wurde? Oder dir ist das selbst passiert? Dann geh schnurstracks zum Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Gibt es diese Gremien in deinem Betrieb nicht, dann wende dich an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder an Frauenbüros, die in fast allen Gemeinden zu finden sind.
In manchen Unternehmen und Behörden hast du die Möglichkeit, Sonderurlaub zu erhalten. Sonderurlaub ist, wie der Name schon sagt, zusätzlicher Urlaub, der für besondere Zwecke gewährt werden kann. Zum Beispiel für Eheschließungen, Todesfälle, Geburten, Umzüge, aber auch gewerkschaftliche Zwecke wie zum Beispiel Sitzungen von Tarifkommissionen, Gewerkschaftsvorständen und zum Besuch von gewerkschaftlichen Seminaren zur politischen Weiterbildung. Ob und welche Sonderurlaubsregelungen für dich zutreffen, erfährst du bei deiner JAV, deinem Betriebsoder Personalrat oder bei deiner Gewerkschaft.
Der Sonntag ist für die Erholung da. Deshalb sollte es so wenig Sonntagsarbeit geben wie möglich. Immer öfter versuchen aber Arbeitgeber, die Arbeits- und Ausbildungszeiten ins Wochenende hinein zu verlängern. Damit wollen sie häufig den Personalmangel an diesen Tagen ausgleichen. ver.di setzt sich dafür ein, dass du eine qualifizierte Ausbildung bekommst. Dazu gehört auch, dass du als Azubi nicht Urlaubsvertretung oder Vertretung für kranke Kolleginnen und Kollegen spielen musst. Wenn du also von Sonntagsarbeit betroffen bist, solltest du unbedingt bei deiner JAV oder bei ver.di nachfragen, ob das tatsächlich nötig ist. Ganz einfach ist es, wenn du noch unter 18 bist. Dann darfst du nämlich grundsätzlich nicht an Sonntagen beschäftigt werden.
Wenn du mehr als 325 Euro brutto verdienst, zahlst du Sozialabgaben. Sie machen ungefähr 21 Prozent deines Bruttoeinkommens aus. Das Geld geht an die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Früher haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Sozialabgaben übernommen. Ausgenommen war schon damals die Unfallversicherung. Die Unfallrisiken wurden nämlich allein den Arbeitgebern zugesprochen, und deshalb mussten - und müssen - sie die kompletten Beiträge zahlen. Das System des Halbe-Halbe bei den Sozialausgaben wurde durch die Einführung der Pflegeversicherung durchbrochen, als zur Finanzierung der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft wurde. Bei der Rentenversicherung ist es das Gleiche: Seit der so genannten Riester-Reform musst du als Arbeitnehmer - mit staatlicher Unterstützung - einen wesentlich höheren Eigenbeitrag zahlen, um ein angemessenes Rentenniveau zu erreichen. Ein ganz ähnliches Bild zeigt auch die Krankenversicherung: Die früheren Vereinbarungen werden nach und nach ausgehöhlt. Zuzahlungen zu Medikamenten beispielsweise musst du als Arbeitnehmer nun voll bezahlen. Zusätzlich zahlt jeder Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent allein, ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Wenn du ein Baby stillst, dann muss dein Arbeitgeber dich dafür freistellen. Und zwar so lange, wie ihr beide, du und dein Kind, fürs Stillen braucht. Eine feste zeitliche Grenze gibt es nicht. Zur Stillzeit gehört auch die Vor- und Nachbereitung sowie eventuelle Wegezeiten. Du bist aber verpflichtet, beim Organisieren der Stillzeiten auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen.
Besitzt du eine Fabrik? Oder wenigstens eine Maschine, die deinen Lebensunterhalt sichert? Oder lässt du andere für dich arbeiten? Wahrscheinlich nicht. Als Beschäftigte oder Beschäftigter hast du nichts als deine Arbeitskraft, die du verkaufst, um leben zu können. Deinen Kolleginnen und Kollegen geht es genauso. Und wenn es darauf ankommt, eure berechtigten Forderungen durchzusetzen, habt ihr auch kein anderes Druckmittel, als dem Arbeitgeber kollektiv eure Arbeitskraft zu entziehen. Ohne dieses Druckmittel wären Tarifverhandlungen bloße Bettelei. Streik ist ein rechtmäßiges und legitimes Kampfmittel der Gewerkschaften, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern. Es wird eingesetzt, wenn Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern ins Stocken geraten oder zu keinem Ergebnis gekommen sind und für gescheitert erklärt wurden. Streik bedeutet: Die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer/ innen legen die Arbeit so lange nieder, bis ein akzeptables Ergebnis erreicht ist. Für diese Zeit bekommen sie von ihrer Gewerkschaft eine Streikunterstützung.
Das Recht, einen Streik für die gewerkschaftlichen Forderungen zu führen, wurde hart erkämpft. Lange galten Streikende als kriminell. Sie wurden nicht nur fristlos entlassen, sondern häufig wurde auch Polizei und Militär gegen sie eingesetzt. In manchen Ländern der Erde ist das heute noch so. In der Bundesrepublik ist das Streikrecht durch das Grundgesetz garantiert (Artikel 9, Absatz 3, Satz 3). Auch Auszubildende haben das Recht zu streiken, wenn es um ihre Belange geht, wie zum Beispiel die Übernahme nach der Ausbildung. Das hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt. An Berufsschultagen müssen sie allerdings die Schulbank drücken.
Tarifverträge regeln Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer/innen. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften gegen die Interessen der Unternehmerseite durchgesetzt - meist durch Kampfmaßnahmen wie Warnstreiks oder Streiks und gleichzeitigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern oder ihren Verbänden. Die Tarifautonomie stellt sicher, dass der Staat sich in diesen Prozess nicht einmischt. In den Tarifverträgen stehen zum Beispiel Vereinbarungen über Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbedingungen, Zuschläge oder Kündigungen. Tarifverträge sind zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf neu verhandelt werden. Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen.
Auf Antrag kann deine wöchentliche bzw. tägliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Dafür muss allerdings ein wichtiger Grund bestehen wie bsw. ein eigenes Kind oder die Betreuung Angehöriger. Solltest du die Teilzeitausbildung in Betracht ziehen, hole die Unterstützung von deiner JAV oder vom Betriebs- bzw. Personalrat.
Du hast die Prüfung bestanden und deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und nun? Ein grundsätzliches Recht auf Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung hast du leider nicht, da der Ausbildungsvertrag ein zweckbefristeter Vertrag ist. In manchen Branchen ist die Übernahme nach der Ausbildung allerdings im Tarifvertrag oder in sonstigen Vereinbarungen geregelt. Hier werden Auszubildende nach Bestehen ihrer Prüfung für eine bestimmte Zeit oder auch unbefristet übernommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben sie aber nur, wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind. Du solltest dich mindestens drei Monate vor Ausbildungsende darüber informieren, welche Regelung für dich gilt. Falls dein Arbeitgeber nicht mit der Sprache rausrückt, ob er dich weiterbeschäftigen will: Setz dich sofort mit dem Betriebs- beziehungsweise Personalrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder mit deiner Gewerkschaft in Verbindung. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen, selbst wenn es nur eine befristete Übernahme ist.
Wenn dein Arbeitgeber will, dass du Überstunden machst, muss er sich erst die Zustimmung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats holen. Die Überstunden, die du leistest, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Außerdem muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart sein. Wenn du unter 18 bist, darfst du keine Überstunden machen. Einzige Ausnahme: Du willst einen freien Tag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende machen und arbeitest vor - dann aber täglich höchstens eine halbe Stunde.
Sicher hast auch du in deiner Bewerbungszeit bemerkt, dass Ausbildungsplätze in Deutschland Mangelware sind. In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen mehr als 50.000 Ausbildungsplätze gestrichen. Zwei Drittel aller Betriebe bildet keinen Nachwuchs aus - obwohl sie ja selbst qualifizierte Fachkräfte brauchen. Sie lassen andere die Arbeit für sie erledigen. Und das, obwohl immer mehr Jugendliche einen Ausbildungsplatz suchen. Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Unternehmen, die ausbilden wollen, müssen dabei unterstützt werden. Wer auf eigene Ausbildung von Fachkräften verzichtet, muss sich im Rahmen einer Umlagefinanzierung beteiligen.
Wie viel Urlaub du hast, kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Gesetzlich geregelt sind die Mindeststandards: Wenn du unter 18 Jahre bist, stehen dir mindestens 25 Urlaubstage zu. Unter 17 Jahren sind es 27 Urlaubstage. Unter 16 sind es 30 Urlaubstage. Wenn du älter als 18 bist, hast du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das sind vier Wochen, denn Urlaubstage sind Werktage, also Montag bis Samstag. Unter diesen Minimal-Urlaubsmengen geht nichts - darüber aber sehr wohl: In vielen Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen stehen bessere Zahlen.
Wenn du ein paar Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Ausbildungszeit verkürzen. Mehr Informationen dazu findest du unter dem Stichwort Prüfungen und Dauer der Ausbildung.
Für dich als Azubi gilt dasselbe wie für alle Beschäftigten: Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben, weder mündlich noch schriftlich. Hier geht es um Informationen, aus deren Weitergabe deinem Arbeitgeber ein Schaden entstehen kann: Zum Beispiel Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundendaten oder Preisberechnungen. Wie du an die Informationen gekommen bist, ist ganz egal. Aber auch dein Arbeitgeber ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über deine persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel deine Gesundheit, darf er nichts ausplaudern. Dein Verdienst ist übrigens kein Betriebsgeheimnis - auch wenn sich dieses Gerücht seit Jahren hartnäckig hält. Was du verdienst, darf jeder wissen.
Als Azubi wirst du von Versicherungsvertreter/innen eifrig umworben. Schließ aber erst mal nur das ab, was du unbedingt brauchst. Eine Auto- oder Motorradversicherung zum Beispiel. Eventuell auch eine Privathaftpflicht - wenn du unverheiratet bist, bist du da aber bis zum Ende der ersten Ausbildung bei deinen Eltern mitversichert. Bei allen weiteren Versicherungen solltest du prüfen, ob sie wirklich notwendig sind. Bei jeder Verbraucherzentrale gibt es Preis- und Leistungsvergleiche.
Während deiner Berufsausbildung kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen vom Wehr- beziehungsweise Zivildienst zurückstellen lassen. Wende dich an ver.di, wir helfen dir beim Verfassen des Antrags. Bist du Mitglied der JAV, kannst du dich für eine Wahlperiode vom Wehr- oder Zivildienst zurückstellen lassen. Das gilt auch, wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist.
Nach der Ausbildung kannst du noch mal einen Aufschub bekommen, und zwar wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast (sechs oder zwölf Monate). Wichtig: Diesen Aufschub musst du vier Monate vor Ende deiner Ausbildung beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Deinen Arbeitsvertrag brauchst du da noch nicht zu haben, du kannst ihn später nachreichen. Einen Rechtsanspruch auf Aufschub hast du nach dem Ende deiner Ausbildung allerdings nicht.
Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche? Dann kannst du dich nicht vom Wehr- oder Zivildienst zurückstellen lassen. Du hast später aber ein Rückkehrrecht in deinen Betrieb. Die Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer e.V. hat immer die aktuellsten Informationen und berät kompetent. www.zentralstelle-kdv.de
Da gibt es nichts dran zu rütteln: Die Anweisungen deiner Ausbilder sind für dich verbindlich - vorausgesetzt, sie stehen im Zusammenhang mit deiner Ausbildung. Auch andere Kolleginnen und Kollegen können dir gegenüber weisungsberechtigt sein, beispielsweise in puncto Arbeitsschutz. Unzulässig sind hingegen alle Weisungen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
Als Azubi hast du finanziell nicht viel Luft. Eine eigene Wohnung zu bezahlen ist da nicht so einfach. Deine Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Du bekommst ihn bei den Wohnungsämtern der Gemeinden. Weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht in allen Gemeinden gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS.
Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du auch Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass du ein niedriges Einkommen hast - und dass du nicht schon Berufsausbildungsbeihilfe erhältst. Den Antrag auf Wohngeld musst du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge bekommst du bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.
Wenn du wenig verdienst, kannst du dich auch von den Gebührenzahlungen an die GEZ für Radio und Fernsehen befreien lassen. Informationen bekommst du beim Sozialamt.
Ein Zeugnis bekommst du nach der Abschlussprüfung im Betrieb und in der Berufsschule. Auch wenn du später eine Firma verlässt, bekommst du ein Zeugnis. Nicht immer erhältst du es automatisch. Wenn du es aber verlangst, muss es dir ausgestellt werden. Das Zeugnis darf keine Bemerkungen enthalten, die sich nachteilig auf die Bewerbung bei einer anderen Firma auswirken könnten.
Aber Vorsicht: Um dieses Verbot zu umgehen, haben die Arbeitgeber eine regelrechte "Geheimsprache" entwickelt - in dieser positiv klingenden Zeugnissprache verstecken sich oft negative Beurteilungen. Wenn du sicher gehen willst, kannst du das Zeugnis vom Betriebs- beziehungsweise Personalrat, der JAV oder von deiner Gewerkschaft überprüfen lassen.
Siehe auch unser Beratungsforum Doktor Azubi: Hier kannst du deine Frage online stellen und bekommst Antwort von Doktor Azubi ein, zwei Tage später.